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   VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 58-IV-16 (HS), 59-IV-16 (e.A.)   

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https://dejure.org/2016,15575
VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 58-IV-16 (HS), 59-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,15575)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 31.05.2016 - 58-IV-16 (HS), 59-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,15575)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 58-IV-16 (HS), 59-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,15575)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 24.03.2015 - 4 B 171/14

    Eingliederungshilfe, aktuelle fachärztliche Stellungnahme

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 58-IV-16
    Einen derartigen Antrag hatte der Beschwerdeführer bereits in den Jahren 2013 und 2014 gestellt, wobei diese Anträge mit Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Dresden vom 10. März 2014 (1 L 1125/13) und vom 28. Juli 2014 (1 L 369/14) sowie mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 24. März 2015 (4 B 171/14) jeweils abgelehnt wurden.

    Insbesondere zeigt der Beschwerdeführer zu 1) nicht auf, aus welchen Gründen diese fachärztliche Stellungnahme zwangsläufig zu der Annahme führen soll, ihm sei im Rahmen einer einstweiligen Anordnung eine Schulbegleitung zu gewähren, obwohl dies damals sowohl durch das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 24. März 2015 (4 B 171/14) und durch den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen mit Beschluss vom 19. Mai 2015 (Vf. 43-IV-15 [HS]/Vf. 44-IV-15 [e.A.]) verneint wurde.

  • OVG Sachsen, 09.05.2016 - 4 B 92/16

    Prozesskostenvorschuss; persönliche Angelegenheit; Eingliederungshilfe;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 58-IV-16
    Mit ihren am 19. Mai 2016 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerden wenden sich die Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. Mai 2016 (4 D 35/16 und 4 B 92/16).

    Des Weiteren lehnte das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom gleichen Tage (4 B 92/16) den Antrag auf Prozesskostenhilfe ab und wies die Beschwerde zurück.

  • VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 43-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 58-IV-16
    Die gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 24. März 2015 erhobene Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu 1) wurde mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 19. Mai 2015 verworfen (Vf. 43-IV-15 [HS]/Vf. 44-IV-15 [e.A.]).

    Insbesondere zeigt der Beschwerdeführer zu 1) nicht auf, aus welchen Gründen diese fachärztliche Stellungnahme zwangsläufig zu der Annahme führen soll, ihm sei im Rahmen einer einstweiligen Anordnung eine Schulbegleitung zu gewähren, obwohl dies damals sowohl durch das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 24. März 2015 (4 B 171/14) und durch den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen mit Beschluss vom 19. Mai 2015 (Vf. 43-IV-15 [HS]/Vf. 44-IV-15 [e.A.]) verneint wurde.

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 58-IV-16
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 58-IV-16
    Eine lediglich mittelbare, insbesondere bloß faktische Betroffenheit reicht für die Beschwerdebefugnis nicht aus (BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003, BVerfGE 108, 370 [384] m.w.N.; Ruppert/Schorkopf in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, § 90 Rn. 113).
  • BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Eingriff in das Vermögen als Ganzes

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 58-IV-16
    a) Stützt das Fachgericht seine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Erwägungen, muss der Beschwerdeführer jede von ihnen angreifen und deren Unvereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht darlegen (vgl. BVerfG NVwZ 1999, 638 [639]; NJW 1998, 3484; Magen in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 92 Rn. 18).
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 104-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 58-IV-16
    Dies bedeutet, dass der angegriffene Hoheitsakt geeignet sein muss, den Beschwerdeführer selbst in einer grundrechtlich geschützten Rechtsposition zu beeinträchtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 104-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 48-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 58-IV-16
    Ist aber das Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer nicht weiter angegriffenen Erwägung zum selben Ergebnis gekommen, fehlt es an der Kausalität des Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 48-IV-15).
  • VG Köln, 07.08.2013 - 1 L 1125/13

    Steinschlaggefahr rechtfertigt Beschäftigungsverbot auf Weinberg

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 58-IV-16
    Einen derartigen Antrag hatte der Beschwerdeführer bereits in den Jahren 2013 und 2014 gestellt, wobei diese Anträge mit Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Dresden vom 10. März 2014 (1 L 1125/13) und vom 28. Juli 2014 (1 L 369/14) sowie mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 24. März 2015 (4 B 171/14) jeweils abgelehnt wurden.
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